Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) sind integrierter Bestandteil des Vertrages zwischen dem Verein Talem (nachfolgend Talem) und dem Besteller. Die AGB sind vorbehaltlos anwendbar und gehen allfälligen anderen Geschäftsbedingungen vor. Vereinbarungen, welche die nachfolgenden Bestimmungen abändern oder ergänzen, bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung von Talem. Wurden die AGB einmal vereinbart, gelten sie auch für alle weiteren Vertragsverhältnisse zwischen Talem und dem Besteller. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft stehende Fassung der AGB.

1. Angebote, Bestellungen
Die Angebote von Talem sind freibleibend. Der Vertrag zwischen Talem und dem Besteller ist abgeschlossen, sobald Talem den mündlichen oder schriftlichen Auftrag des Bestellers schriftlich bestätigt hat. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen von Talem ist der Inhalt der Auftragsbestätigung massgebend. Diese gilt vom Besteller als anerkannt, sofern dieser nicht binnen drei Arbeitstagen nach deren Empfang schriftlich gegen deren Inhalt einspricht.

2. Versand und Versandkosten
Versandvorschriften des Bestellers sind für Talem nur verbindlich, wenn Talem diese schriftlich bestätigt hat. Je nach Gewicht der Lieferung treffen andere Versandkosten zu. Postsendungen werden mittels PostPac Economy versandt, d. h. Eintreffen am übernächsten Werktag ab Versandtag. Auf Wunsch des Bestellers kann eine Postsendung auch mittels PostPac Priority oder Swiss-Express versandt werden. Der Besteller hat die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Talem bestimmt die Transportart. Wünscht der Besteller eine von der Wahl von Talem abweichende Transportart, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten vom Besteller zu tragen.

3. Umfang der Lieferungen
Talem ist zu Teillieferungen berechtigt. Talem behält sich Mehr- oder Minderliefermengen von 5% vor. Diese Toleranz hat auch für Teillieferungen Gültigkeit.

4. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferungen ab Lager von Talem auf den Besteller über.

5. Abnahme der Lieferungen und Gewährleistungen
Mängel betreffend Gewicht, Stückzahl, Beschaffenheit und Preis der Ware sind innert 10 Tagen nach Erhalt derselben Talem schriftlich anzuzeigen, ansonsten die Ware und der Preis als genehmigt gelten. Erfolgt keine solche Mitteilung, gelten die Ware und der Preis als anerkannt und allfällige Gewährleistungsansprüche des Bestellers entfallen. Talem verpflichtet sich, bei rechtzeitiger Mitteilung gemäss Abs. 1 dieser Ziff. 8 auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin, alle Teile der Lieferung, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar sind, gegen deren Rückgabe innert angemessener Frist kostenfrei zu ersetzen. Zur Vereinfachung der Abwicklung, wird die zurückgesandte Ware dem Besteller in der Regel gutgeschrieben und die Ersatzware neu fakturiert. Folgende branchenüblichen Toleranzen sind technisch bedingt und gelten nicht als Mangel: Materialstärken und Gewichten von +/– 10%, – kleinere Abweichungen in Materialbeschaffenheit, Farbe und Ausführung. Die Abbildungen in Katalogen und Preislisten sowie dortige Massangaben, Farben und dergleichen sind annähernd und unverbindlich. Weitere Gewährleistungsansprüche des Bestellers, die über die hier aufgeführten Ansprüche hinausgehen, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Fälle von Absicht oder grobfahrlässigen Verschuldens von Talem. Die unberechtigte Rücksendung von gelieferter Ware wird nicht zurückvergütet.

6. Rücksendungen
Rücksendungen ohne vorherige Rücksprache mit Talem werden nicht entgegengenommen.

7. Haftung
Talem haftet dem Besteller nur für Verschulden aus Absicht und Grobfahrlässigkeit.

8. Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Besteller zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und der Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt.

9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Eigentum von Talem bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen. Talem ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt in das entsprechende Register eintragen zu lassen.

10. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind vom Besteller ohne irgendeinen Abzug (z. B. Skonto, Spesen, Steuern, Gebühr usw.) zu leisten. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Nichtbezahlung innerhalb der Zahlungsfrist tritt ohne weitere Mahnung der Verzug ein. In diesem Falle ist Talem berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 6 % p. a. geltend zu machen.

11. Anwendbares Recht
Die Vertragsverhältnisse zwischen dem Verein Talem und dem Besteller unterstehen ausdrücklich Schweizerischem Recht.